Bestellerprinzip bei Immobilien: Vorstoß der SPD ist Steuererhöhung für Bürger
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- Kategorie: Kreis Stormarn
- Erstellt: Donnerstag, 07. März 2019 23:05
- Geschrieben von Admin
Als Kreistagsabgeordnete der AfD Stormarn stelle ich mich gegen das Bestellerprinzip bei Kaufimmobilien. In Kurzform bedeutet dies: Wer den Makler bestellt, der soll ihn bezahlen. Dieses Prinzip soll bei der Vermietung und beim Verkauf von Wohnungen und Häusern gelten. So fordert es die SPD, und Bundesjustizministerin Katarina Barley will dafür sorgen, dass das Gesetz rasch eingeführt wird.
Diesen Vorstoß lehne ich entschieden ab. Grund meiner Ablehnung: Es belastet den Bürger mit noch einer zusätzlichen Abgabe. Die SPD kaschiert hier eine Steuererhöhung für die Bürger, und das auf dem Rücken einer gesamten Branche. In der Immobilienwirtschaft arbeiten allein in Stormarn immerhin mehr als 800 Menschen.
Was hat Frau Barley vor? Sie versteckt eine zusätzliche steuerliche Belastung der Bürger in der vermeintlich guten Idee des Einsparens von Maklercourtage. Das mag in den Ohren naiver Immobilieninteressenten erst einmal gut klingen, ist aber ein neues Modell der Sozialdemokraten um Steuermehreinnahmen zu generieren. Denn inkludiert man die Maklercourtage in den Kaufpreis, ist vom Käufer auch noch die Grunderwerbsteuer auf die inkludierte Maklercourtage zu bezahlen. Und das neben den schon unanständig hohen Grunderwerbssteuerforderungen des Staates von 6,5 Prozent.