"FCK CPS"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
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- Kategorie: KV Pinneberg
- Erstellt: Montag, 04. Mai 2015 10:40
Es treibt einem die Schamesröte ins Gesicht
Ende April hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass das öffentliche Tragen eines Ansteckers mit den Buchstaben „fck cps” (steht für "Fuck Cops") keine strafbare Beleidigung von Polizisten sei. Der Kreisvorstand der Alternative für Deutschland Pinneberg drückt sein Unverständnis für den Entscheid des BVerfG aus.