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Expertenanhörung bestätigt unsere Forderung – Einzelhandel und Gastronomie öffnen, Tourismus ab sofort ermöglichen!

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Kategorie: Kreis Ostholstein
Erstellt: Samstag, 20. Februar 2021 16:44
Geschrieben von Volker Schnurrbusch

In der Expertenanhörung am 19.2. im Landtag bestätigten namhafte Experten die Forderungen der AfD nach einem Ende der Beschränkungen für Handel, Gastronomie und Inlandstourismus. Dazu erklärt Volker Schnurrbusch, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Gruppe im Landtag Schleswig-Holstein:
„Wie viele Experten müssen Herrn Günther eigentlich noch sagen, was zu tun ist? Die heutige Expertenanhörung gibt uns einmal mehr Recht: Gastronomie und Handel müssen unverzüglich geöffnet werden. Auch der Inlandstourismus muss wieder möglich sein.

Sowohl Frau Dr. med. Alexandra Barth, Leitende Amtsärztin des Gesundheitsamtes Neumünster, wie auch Professor Dr. Jan Rupp, Direktor der Klinik für Infektiologie und Mikrobiologie am UKSH Lübeck, bezeichneten den Handel, die Gastronomie wie auch den Inlandstourismus als unproblematisch in Bezug auf das Infektionsgeschehen an.
Die Regierung Günther ist auf dem dünnen Eis fehlender Argumente für ihre ewige Lockdown-Verlängerung nun endgültig eingebrochen. Es gibt für das weitere Zusperren von Gaststätten, Clubs, Strandlokalen oder Bäckereicafés keine wissenschaftliche Begründung mehr - das gilt ebenso für Baumärkte, Modeboutiquen, Schuhgeschäfte oder Möbelhäuser. Auch Inlandsreisen müssen wieder möglich sein; Tourismus-Branche und unsere Bürger brauchen dringend die Aussicht auf einen Osterurlaub. Unsere Gastronomen, Hoteliers und Händler benötigen genauso dringend die Freiheit, wieder Einnahmen zu erzielen und ihre Existenzen zu sichern. Jeder weitere Tag eines unbegründeten Lockdowns schadet unsere Unternehmern und deren Mitarbeitern und richtet wirtschaftliche, soziale und psychische Schäden an. Damit muss jetzt endlich Schluß sein!

Keine Perspektive für die Wirtschaft - Einzelhandel und Gastronomie können immer noch nicht planen

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Kategorie: Kreis Ostholstein
Erstellt: Samstag, 20. Februar 2021 16:30
Geschrieben von Volker Schnurrbusch

Die Versprechungen von Bundes- und Landesregierung werden seit Monaten genauso schnell gebrochen, wie sie gegeben wurden. Kein „Wellenbrecher“, kein „Lockdown light“, keine abgesagten Familienfeiern oder Kontaktverbote haben bewirkt, was Politiker und ihnen angeschlossene Wissenschaftler stoisch anordnen. Das Infektionsgeschehen ist immer noch äußerst unterschiedlich in Bund und Ländern, und immer noch kann niemand erklären, wie genau sich das Virus verbreitet. Daher sind pauschale Zwangsmaßnahmen das falsche Mittel - das haben wir von Anfang an betont. Nun fällt auch der groß angekündigte „Perspektivplan“ von Ministerpräsident Günther ins Wasser. Trotz seiner anderslautenden Ankündigung vor gerade einmal drei Wochen wird es für Fünft- und Sechstklässler keinen Regelunterricht ab dem 22.2. geben. Und während Friseure wieder öffnen dürfen, bleibt es Fahrlehrern verboten, praktischen Unterricht zu erteilen. Die Unlogik der Verordnungen bleibt also auch nach der x-ten Beratung auf Bundesebene bestehen. Vollends enttäuschend sind die Pläne für die Wirtschaft. Denn auch wenn Blumenhändler und Gartenbaumärkte ab 1.3. wieder öffnen dürfen, gilt das nicht für den übrigen Einzelhändler und die Gastronomie. Ihnen wird noch nicht einmal eine dringend benötigte - und versprochene - Perspektive gegeben. Denn plötzlich ist nicht mehr der propagierte Inzidenzwert von 50 entscheidend, sondern die Schwelle von 35, die im zu Recht umstrittenen Infektionsschutzgesetz überhaupt nicht vorgesehen ist.
Aber selbst wenn in vielen Kreisen Schleswig-Holsteins das Infektionsgeschehen deutlich unter die politisch gewollten Grenzen fällt, erlaubt die Landesregierung keine Lockerungen. In sieben Kreisen bzw. Städten sollten demnach Öffnungen möglich sein. Paradoxerweise wendet die Regierung genau diese regionale Differenzierung auf Grundschulen und Kindertagesstätten an: Daniel Günther kündigte an, dass Pinneberg, Lauenburg, Lübeck und Flensburg wahrscheinlich von der Öffnung am 22.2. ausgenommen werden. Hier soll als das regionale Infektionsgeschehen ausschlaggebend sein. Warum soll das nicht auch konsequenterweise für den Einzelhandel und die Gastronomie gelten? Gerade diese Branchen haben gezeigt, dass dort die Abstands- und Hygieneregeln mindestens genauso gut funktionieren wie bei den Friseuren, die jetzt bald wieder öffnen können.
Unterm Strich bleibt eine tiefe Enttäuschung bei den kleinen und mittleren Unternehmern, die zum Teil seit Monaten auf die Hilfen warten und jetzt immer noch keine Perspektive seitens der Politik erhalten. Wir fordern die Landesregierung auf, sich an die eigenen Ankündigungen zu halten und zumindest dort die Zwangsmaßnahmen zu lockern, wo das Infektionsgeschehen gering ist. Als einzige Partei fordert die AfD ein Ende des Dauer-Lockdowns bei gleichzeitigem besseren Schutz der gefährdeten Bevölkerungsgruppen!

Gehrke: Bundesregierung überlässt die Anerkennung von ärztlichen Maskenattesten weiterhin der Willkür des Betrachters

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Kategorie: Kreis Ostholstein
Erstellt: Dienstag, 02. Februar 2021 09:40
Geschrieben von imme.stapelmann@afd-ostholstein.de

Berlin, 25. Januar 2021. Die Bundesregierung offenbart, dass es keine klaren Regelungen im Umgang mit Maskenattesten und der daraus resultierenden Schweigepflicht gibt und die betroffenen Menschen der Willkür ihres Gegenübers ausgeliefert sind. Dies ergab die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Rechtswirksame Ausstellung eines Maskenattestes“ des AfD-Bundestagsabgeordnetem Prof. Dr. med. Axel Gehrke (BT-Drs. 19/24994).

Gehrke erklärt dazu:

„Inhaber eines Maskenbefreiungsattests, erhalten dies aufgrund einer bestehenden Erkrankung von ihrem Arzt. Dieser steht unter Schweigepflicht und die Diagnosen werden streng vertraulich behandelt. Dies ist richtig und wichtig und deswegen galt bisher die Bescheinigung eines Arztes ohne Nennung einer Diagnose, zum Beispiel bei einer Krankmeldung.

Das scheint jetzt vorbei zu sein. Die Länder schreiben zwar keine bestimmt Form des Attestes vor, bei einem Maskenattest wird jedoch erwartet, dass die entsprechende Verwaltungsbehörde, die Schulleitung, das Gericht etc. aufgrund konkret nachvollziehbarer Angaben in der ärztlichen Bescheinigung in die Lage versetzt werden soll, die Notwendigkeit nachzuvollziehen. Das bedeutet, dass in Rechtsverordnungen einzelner Länder nicht nur die konkrete Diagnose, mit der der Laie naturgemäß wenig anfangen kann, sondern ausführlich erklärende Einblicke in die Krankengeschichte eines Menschen verlangt werden, die einem Dritten ohne jeglichen medizinischen Hintergrund gewährt werden muss und der dann noch nicht einmal unter Schweigepflicht gestellt wurde. Das heißt im Klartext, dass es dem Betrachter weiterhin obliegt, darüber zu entscheiden, ob er die Einschätzung eines approbierten Arztes teilt oder nicht. Und falls er sich nicht sicher ist, auch jederzeit dies mit seinen Mitarbeitern, Verwandten oder anderen Ratgebern besprechen kann. Ein sehr fragwürdiges Vorgehen, das die AfD-Fraktion ausgesprochen missbilligt.“

 
 

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