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Deutschland

Nachrichten aus ganz Deutschland

AfD Kompakt - Ausgabe 14/15 erhältlich

Details
Kategorie: Deutschland
Erstellt: Donnerstag, 01. Oktober 2015 17:15

AfD Kompakt 14 15Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer der Alternative für Deutschland. Wir dürfen Ihnen mitteilten, dass die neueste Ausgabe der AfD Kompakt online erhältlich ist. In der aktuellen Ausgabe finden Sie einen Beitrag von Jörg Meuthen sowie Eindrücke von der bundesweiten Kampagne "Herbstoffensive 2015", darunter auch Impressionen aus Pinneberg. Bitte folgen Sie einfach den nachstehenden Links für die aktuelle Ausgabe oder der Übersicht der bisherigen Ausgaben.

AfD Kompakt - Ausgabe 14/15 
Frühere Ausgabe der AfD Kompakt

Thesenpapier ASYL - Die Thesen der AfD

Details
Kategorie: Deutschland
Erstellt: Mittwoch, 23. September 2015 10:31

Die Thesen der AfD zum herrschenden Asylchaos:

1. Prinzipien des Zusammenlebens der EU-Staaten

Die europäische Solidarität, die angeblich die Grundlage der EU darstelle, erweist sich erneut als Einbahnstraße und damit als Illusion. Die Verdrängung jeglicher Art von Realpolitik für die zwischenstaatlichen Beziehungen in Europa spätestens seit dem Maastricht-Vertrag Anfang der 90er Jahre hat zu dem Dilemma geführt, in welchem sich Europa und insbesondere Deutschland in diesen Jahren befinden. Wie bei den Transferzahlungen für Landwirtschaft, Infrastruktur, Kohäsion und Hilfskrediten bei maroden Staatsfinanzen, ist Europa in Wahrheit gespalten in Geber- und Nehmerländer. Diese Rollen sind festgeschrieben. Sie prägen das völlig unterschiedliche Verständnis vom Zweck und Ziel eines engen Zusammenschlusses eu-ropäischer Staaten.

2. Die nationale Asylzuständigkeit nach der Dublin-Übereinkunft

Bei der jetzt stattfindenden Völkerwanderung tritt darüber hinaus die gezielte Absicht zu Tage, den Nachbarn in Europa zu schädigen, um selbst komparative nationale Vorteile dadurch zu erringen. Ungarn hat 60.000 Migranten registriert und davon 73 behalten. Frankreich hat seit Januar 2015 20.000 aufgenommen und bekommt in diesen Stunden für 3.000 davon an der Kanalküste finanzielle EU-Unterstützung. Osteuropäische Staaten wie Polen und die Slowakei nehmen nur Christen auf. Italien registriert Ankömmlinge nicht einmal, sondern leitet sie direkt nach Deutschland durch. Alle Nachbarn verfolgen das gleiche Ziel: Deutschland Lasten aufzubürden, die es weder finanziell noch integrationspolitisch tragen kann. Europäische Rechtsregeln – wie hier die Dublin-Abkommen, nach dem Asylanträge nur im Land des ersten Kontakts in Europa gestellt werden können - sind Makulatur. Wie beim Euro so beim Asyl. Das politische Leitprinzip ist der nationale Egoismus. Würden die Nachbarländer ihre Rechts-pflichten aus dem Dublin-Abkommen erfüllen, hätte Deutschland statt 200.000 nur etwa 3.000 Asylverfahren aus dem Jahr 2014 zu bearbeiten. 43 % aller in der EU gestellten Asylanträge werden auf Grund dieser Rechtsverletzung der Vertragsstaaten in Deutschland gestellt und sollen hier bearbeitet werden. Selbst bei einer bevölkerungsproportionalen Bearbei-tungs- und ggfls. Aufnahmequote hätte Deutschland nur 16 % der Asylbewerber zu überprü-fen bzw. im seltenen Fall der Anerkennung aufzunehmen.

3. Die Verpflichtung zur Sicherung der Außengrenzen der EU nach Schengen

Die gleiche Entsolidarisierung findet durch Verstoß gegen das Schengen–Abkommen statt. Die Überwachung der EU-Außengrenzen, die gesondert finanziell von der EU unterstützt wird, findet tatsächlich so gut wie nicht statt. Da auch vertragsgemäß die Innengrenzen ungesichert sind, ist der EU-Raum entgegen vertraglicher Solidaritätspflichten insgesamt ungeschützt. Eine der Folgewirkungen daraus ist, dass die internationale Bandenkriminalität wenig an ihrer Entfaltung gehindert wird. Deren besonders attraktives Ziel ist Deutschland, wegen des vermuteten oder wahren Wohlstands. Der Leidensdruck für die davon betroffene deutsche Bevölkerung findet bei der Bundesregierung keine Beachtung.

4. Das spezielle Versagen der Bundesregierung

Die deutsche Politik hat zu dem jetzigen Zustand ihre verhängnisvollen Beiträge geleistet. Zu dem Versagen der EU tritt das Versagen der Bundesregierung hinzu. Kein Land in Europa macht die weit überwiegende illegale Immigration so attraktiv wie Deutschland. Die 140 Euro Taschengeld pro Person und Monat entsprechen der Hälfte des Durchschnittslohns der Balkanländer, aus denen der Großteil der Immigration erfolgt. Nach Beendigung der Erstunterbringung werden zusätzliche 212 Euro bar ausgezahlt neben der Übernahme der Wohnungs- und Gesundheitskosten. Nach Ablehnung des Asylantrags werden Sozialleistungen in voller Höhe dauerhaft bezahlt, auch wenn der abgelehnte und ausreisepflichtige Bewerber seiner Ausreisepflicht nicht nachkommt. Seit Einführung der Barunterhaltsregeln hat sich die Zahl der Asylanträge in Deutschland verzehnfacht. Zudem hat die Ablehnung des Asylantrags in Deutschland faktisch kaum eine Bedeutung, da über 90 % der abgelehnten Asylbewerber weiterhin in Deutschland verbleiben. Derzeit befinden sich ca. 600.000 abgelehnte Asylbewerber in Deutschland. Faktisch ins Ausland verbracht werden pro Jahr ca. 10.000. (In den Niederlanden werden alle nicht freiwillig ausreisende illegal Anwesende in Haft genommen.)

5. Kosten

Allein die Kosten der Transferleistungen an diesen Personenkreis wird in Kürze die jährliche Grenze von 10 Mrd. übersteigen. Darin sind definitionsgemäß nicht die Kosten für den Verwaltungs-, Polizei und Justizapparat eingerechnet. Die zusätzlichen Kosten der Integrations-industrie, welche in den nächsten Jahrzehnten als Folgekosten anfallen werden, werden bei solchen Rechnungen ohnehin unterdrückt.

6. Die Schutzpflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern

Eine deutsche Regierung, die ihren verfassungsrechtlichen Auftrag der Interessenwahrneh- mung und des Schutzes der Bevölkerung Ernst nimmt oder wenigstens nicht gröblich verletzt, muss daher unverzüglich eine „politische Wende“ vollziehen, um die sich abzeichnende Katastrophe zu verhindern.


kein vertrauen mehrTrotz der großen Wahlerfolge sind wir auf das Engagement Freiwilliger und finanzielle Zuwendungen von unseren Unterstützern angewiesen.
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Alternative für Deutschland
(Flyer zum Thema)

Thesenpapier ASYL - Forderungen der AfD

Details
Kategorie: Deutschland
Erstellt: Montag, 21. September 2015 11:30

 

Forderungen und Thesen zu einem Sofortprogramm

Mit Mut zu Deutschland das Asylchaos unter Kontrolle bringen!

15 09 10 Thesenpapier ASYL

Dazu stellt die AfD folgende Forderungen auf:

Sofortige Sicherung aller nationalen Grenzen 

Wir fordern die unverzügliche Wiedereinführung der Kontrollen an deutschen Grenzen. Einreisewillige Asylantragssteller aus sicheren Dritt- oder Herkunftsstaaten sind zurückzuweisen. Die Grenzen sind zu sichern. Gleichzeitig ist die Visumpflicht für die Länder des Westbalkans (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien) wieder einzuführen. Eine darüber hinausgehende Erweiterung der Einführung der Visapflicht bleibt zu prüfen.

Keine Asylanträge mehr in Deutschland

Zur Regelung von Masseneinwanderung ist das Asylrecht im Grundgesetz weder gedacht noch geeignet. Es muss der veränderten Situation angepasst werden: Das Recht, in Deutschland Asyl zu beantragen, ist aufzuheben. Asylanträge müssen vor Ort in unseren Botschaften in den Herkunftsländern in nationaler Zuständigkeit oder in einzurichtenden zentralen Auffangzentren unter EU- oder UNHCR- Verwaltung gestellt werden. Sofern dies wegen Krieg, Bürgerkrieg oder anderweitig unmöglich ist, sind die entsprechenden Stellen im nächsterreichbaren Nachbarland aufzusuchen. Asylgesuche an unseren Grenzen werden abgewiesen und eine Einreise abgelehnt.

48-Stunden-Schnellverfahren

Solange die Voraussetzungen für die Asylbeantragung im Ausland noch nicht gegeben sind, müssen Asylanträge aus sicheren Herkunftsstaaten, sowie Anträge von Antragstellern, die über sichere Drittstaaten eingereist sind, innerhalb von 48 Stunden beschieden werden. Des Weiteren müssen Asylanträge, die ohne urkundlichen Nachweis von Staatsangehörigkeit und Identität gestellt  werden, als offensichtlich unbegründet oder unzulässig innerhalb derselben Frist abgelehnt werden. 

Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten 

Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten nach § 29 a Asylverfahrensgesetz ist zu erweitern um alle Staaten, welche die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet haben, es sei denn, einer dieser Staaten macht sich offenkundig schwerster Menschenrechtsverletzungen schuldig. Alternativ ist ein sicherer Herkunftsstaat jeder Staat mit einer Anerkennungsquote von unter 2%. Menschen aus sicheren Herkunftsländern können einen Anspruch auf politisches Asyl nicht geltend machen.

Sach- statt Geldleistungen

Als Sofortmaßnahme sind Leistungen für Asylbewerber ausschließlich als Sachleistungen zu gewähren; abgelehnte Asylbewerber erhalten Sachleistungen auf Dauer. Bargeld darf es erst nach Anerkennung des Asylantrages geben. Das gesamte übrige Anreizsystem ist umfassend abzubauen. Dazu erforderliche gesetzgeberische Maßnahmen sollten ebenso schnell umge-setzt werden wie Parlamentsentscheidungen zu Eurorettungsaktionen.

Kürzung der jährlichen EU-Umlage

Gegenüber der EU sind Zurückbehaltungsrechte bezüglich der EU-Umlage geltend zu machen bis zu dem Zeitpunkt, in welchem das rechtswidrige Verhalten der EU-Mitgliedsländer ein Ende findet, durch welches Asylkosten nach Deutschland verlagert werden. Alle asylrechtsbedingten Kosten sind von den Ländern zu erstatten, aus denen die Immigranten eingereist sind. Soweit diese Vorgänge nicht aufklärbar sind, da etliche sichere Nachbarstaaten keine Personenerfassung durchführen, hat die EU Deutschland die insoweit aufgebürdeten Kosten zu erstatten. Dies erfolgt durch endgültige Verrechnung dieser Kosten mit deutschen EU-Beiträgen.

Einschränkung des Asylrechts in Anlehnung an seine historische Idee

Das Aufenthaltsgesetz von 2004 definiert seinen Zweck und sein Ziel wie folgt: Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern „unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundes-republik Deutschland.“ Diese elementaren Interessen sollten in Einklang gebracht werden mit der Erfüllung humanitärer Verpflichtungen. Sowohl 1949, als das deutsche Asylrecht geschaffen wurde, als auch in der Zeit nach 1990 herrschte so viel Realitätssinn, dass stets von einer überschaubaren Zahl von „politisch, rassisch oder religiös“ verfolgten Menschen ausgegangen wurde, denen auf diese Weise ein Zugang zu vielen zivilisierten Ländern geöffnet werden sollte. Eine weit überwiegend wirtschaftlich motivierte Völkerwanderung unter heutigen Kommunikationsund Transportbedingungen lag außerhalb des Vorstellungsvermögens der gesetzgeberisch handelnden Verantwortungsträger. Für eine unvorhersehbare Situation, wie sie sich derzeit in Europa darstellt, ist die derzeit bestehende Rechtslage nicht geschaffen worden. Die heutige Rechtslage in Deutschland und Europa muss daher so verändert werden, dass sie den historischen Leitgedanken gerecht wird. Alles andere zerstört das friedliche Zusammenleben der Völker und die geordnete und steuerbare Entwicklung souveräner Staaten, die ein hohes Gut für die Bürger dieser Staaten ist. Dieses darf ihnen unter keinen Umständen genommen werden. Der Kerngehalt dieser Souveränität von Staaten ist seinerseits ein Eckpfeiler des Völkerrechts, der nicht in Frage gestellt werden darf. In gleicher Weise darf bei der notwendigen Überprüfung des Grundrechts auf Asyl (Art. 16 a GG) der Wesensgehalt dieser Vorschrift nicht ausgehöhlt werden. Die heutige Situation erfordert jedoch, dem bereits vorhandenen einen weiteren Gesetzesvorbehalt zu Art. 16 a GG hinzuzufügen, um durch bundesgesetzliche Regelungen das Asylrecht den gegenwärtigen Flüchtlingsverhältnissen anzupassen.

Dazu gehört z.B. die Regelung,

  • dass Asylbewerber im Regelfall ihren Asylantrag bei der deutschen Botschaft ihres Hei-matlandes stellen müssen,
  • dass für Staatsbürger aus sicheren Drittstaaten das Asylverfahren nach Art. 16 a Abs. 1-5 GG nicht eröffnet wird,
  • dass Asylbewerber bei der Feststellung ihrer Identität kooperieren müssen,
  • dass die Missachtung und Verletzung deutscher Gesetze im Regelfall zur Ablehnung des Asylantrags führt.

15 09 10 Thesenpapier ASYL2

Das verfassungsrechtlich garantierte Asylrecht wird durch diese Einschränkung in seinem Wesensgehalt nicht angetastet, sondern nur konkretisiert.

Das politische und administrative Versagen der Bundesregierung und ihr hilfloses Agieren in der EU werden auf das Schärfste verurteilt. Die Folgen dieses Fehlverhaltens werden weitragende politische Auswirkungen haben. Diese werden Dimensionen annehmen, welche die politische Stabilität Deutschlands und Europas massiv und nachhaltig bedrohen und ggfls. zerstören werden. Eine solche Vorhersage kann ohne jede Irrtumswahrscheinlichkeit gemacht werden. Eine Staatsschuldenkrise ist daran gemessen eine gut beherrschbare politische Problemlage. Kein Verantwortungsträger in Regierung und Parlament wird sich in Zukunft darauf berufen können, die hier angedeuteten Entwicklungen nicht vorhergesehen zu haben.

 

Erste Demo der AfD in Erfurt mit 2000 Teilnehmern ein Riesenerfolg, ab jetzt wöchentlich Demos geplant

Details
Kategorie: Deutschland
Erstellt: Freitag, 18. September 2015 14:57

2015 09 16 demo erfurt 009 624x330Erfurt, 18. September 2015. Zur Demonstration der Alternative für Deutschland (AfD) unter dem Motto: „Thüringen und Deutschland dienen – Asylchaos beenden“ waren am Mittwoch ca. 2.000 besorgte Bürgerinnen und Bürger aus Thüringen, aber auch darüber hinaus nach Erfurt gekommen. Es war eine friedliche Demonstration vom Domplatz zur Staatskanzlei, die aber eins unmissverständlich deutlich machte:

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"Merkel beschimpft das eigene Volk"

Details
Kategorie: Deutschland
Erstellt: Mittwoch, 16. September 2015 23:27

Petry PK webDresden, 16. September 2015. Bundeskanzlerin Merkel (CDU) hat die unkontrollierte Aufnahme Zehntausender Asylbewerber aus Ungarn verteidigt: „Ich muß ganz ehrlich sagen: Wenn wir jetzt anfangen, uns noch entschuldigen zu müssen dafür, dass wir in Notsituationen ein freundliches Gesicht zeigen – dann ist das nicht mein Land“, sagte Merkel bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem österreichischen Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) in Berlin.

Dazu erklärt die Vorsitzende der Alternative für Deutschland, Frauke Petry:

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