Kinder haben ein Recht auf Mutter und Vater
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- Kategorie: Deutschland
- Erstellt: Samstag, 21. Mai 2016 21:27
Empfehlungen des Deutschen Ethikrates zur Embryonenspende und Embryonenadoption
In einer am 22.3.2016 veröffentlichten Stellungnahme legt der Deutsche Ethikrat Empfehlungen zur gesetzlichen Regelung der Embryospende und Embryoadoption vor.1 Dem Gesetzgeber soll hierdurch eine Grundlage für die Beantwortung der Frage gegeben werden, wie die Weitergabe sogenannter überzähliger Embryonen, die im Rahmen medizinischer Fortpflanzungshilfe entstanden sind, rechtlich geregelt werden kann.
„Eine solche Regelung ist lange überfällig“, so Dr. Frank Brodehl, familienpolitischer Sprecher der AfD Schleswig-Holstein, denn weder sei bislang geklärt, was mit den sogenannten überzähligen Embryonen geschehen solle, noch sei rechtlich geregelt, welche Rechte und Pflichten die genetischen Eltern einerseits und die leibliche Mutter – also die Frau, die das Kind austrägt – und deren Partner haben. Brodehl begrüßt, dass sich der Ethikrat dieses wichtigen Themas angenommen hat und wundert sich gleichzeitig, dass die AfD bislang die einzige Partei ist, die sich mit der Sache im Detail beschäftigt, denn bei den Empfehlungen des Rates und den zu erwartenden gesetzlichen Regelungen ginge es nicht nur darum, Rechtssicherheit für die Spender und Empfänger herzustellen. Vielmehr würde in den fast 150 Seiten starken Ausführungen des Ethikrates eine weitere Relativierung des Familienbegriffs stattfinden, was sich, so Brodehl weiter, an der Beantwortung der Frage, wer als geeignete Empfänger von Embryonen infrage kommt, festmachen ließe.
„Zum einen hebt der Ethikrat hervor, dass es im Hinblick auf eine dauerhafte und verlässliche Sorge für das Kind psychologische, soziale und finanzielle Vorteile habe, wenn zwei Elternteile für das Kind einstünden und dass dies schon biologisch bedingt üblicherweise Frau und Mann seien. Im gleichen Atemzug wird die Auffassung, nach der die klassische Kernfamilie aus einem verheirateten, verschiedengeschlechtlichen Paar, das eigene Kinder hat, bestehe, als überholt und nicht mehr zeitgemäß abgekanzelt. Wenn der Ethikrat davon ausgehend hervorhebt, dass elterliche Verantwortung auch durch gleichgeschlechtliche Paare oder durch eine einzelne Person ausgefüllt werden könne, ist dies sicherlich kein unbeabsichtigtes Zeichen. Dass darüber hinaus auch noch mit dem Antidiskriminierungsgesetz argumentiert wird, dass für eine Embryoadoption letztlich alle möglichen denkbaren Konstellationen oder Einzelpersonen infrage kommen, macht klar, um wen und um was es bei der ganzen Sache wohl eigentlich geht… um ein Recht auf Adoption bzw. auf Elternschaft. Dies wird es mit der AfD nicht geben.“
Die AfD kritisiert jedwede Forderung nach einem Adoptionsrecht und stellt klar: Erwachsene haben kein Recht auf Kinder, aber Kinder haben ein Recht auf Mutter und Vater. Die AfD setzt sich dafür ein, dass einzig das Wohl des Kindes im Mittelpunkt aller Überlegungen steht und wird deshalb nur solche Gesetzesinitiativen unterstützen, die Kindern ein Aufwachsen bei Frau und Mann ermöglichen. Paare, die sich seit langem etwa über den Wege der Embryonalspende eigenen Nachwuchs erhoffen, sollten nicht durch eine weitere Relativierung des Familienbegriffs verunsichert, sondern durch ein klares Bekenntnis zu Vater, Mutter, Kind ermutigt werden.
Deutscher Ethikrat (Hg.) (2016): Embryospende, Embryoadoption und elterliche Verantwortung. Stellungnahme. Berlin, 2016.
„Die Weitergabe sogenannter überzähliger Embryonen zur Austragung durch Dritte wird mittlerweile in einer Reihe von Staaten praktiziert. Häufig wird in diesem Zusammenhang von einer „Embryospende“ oder „Embryoadoption“ gesprochen. Auch in Deutschland wird sie spätestens seit 2013 von Fortpflanzungszentren durchgeführt und auch öffentlich angeboten. Embryonen können überzählig werden, wenn sie für die fortpflanzungsmedizinische Behandlung des Paares, für das sie erzeugt wurden, endgültig nicht mehr verwendet werden können. Eine solche Situation kann entstehen, wenn die Behandlung des Paares erfolgreich abgeschlossen wurde, wenn medizinische Gründe gegen eine weitere Behandlung sprechen oder wenn das Paar keine weitere Behandlung mehr wünscht“ (S. 9).