DGB Nord als Sitten- und Moralwächter: Maßregelung für die AfD sorgt für Kopfschütteln
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- Kategorie: Schleswig-Holstein
- Erstellt: Donnerstag, 16. November 2017 19:57
Sachbeitrag der Landesvorsitzenden Doris v. Sayn-Wittgenstein
„Jedes Parteimitglied hat das Recht sich für Parteiämter zu bewerben. Die Parteibasis soll entscheiden, wen sie ins Rennen schicken möchte.“ Diesen an die demokratischen Grundregeln erinnernden Satz gab ich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur dpa kund, aufgegriffen und verbreitet wurde dies dann von zahlreichen regionalen (SHZ) wie deutschlandweiten (WELTn24) Medien.
Hintergrund war die Frage, wie ich zu einer Kandidatur des Thüringer Landes- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke für den Bundesvorstand unserer Partei stehe. Und ich wiederhole an dieser Stelle gerne noch einmal: Natürlich kann und darf Björn Höcke ebenso wie jedes andere der rund 28.000 Parteimitglieder für den Bundesvorstand kandidieren. Eine mögliche Wahl ist einzig und allein die Entscheidung der Parteitagsdelegierten. Dieses nennt man innerparteiliche Demokratie! So weit, so demokratisch also!
Ausgerechnet der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB Bezirk Nord) nimmt es sich nun heraus, meine Äußerung unter der Überschrift „Höcke-Kandidatur, Hass im Internet: AfD auf Rechtskurs“ in einem reißerischen und theatralischen Meinungsbeitrag zu thematisieren. Lesen und analysieren Sie selbst, wie aus vielen bunten Zutaten eine rote Gewerkschaftssauce zusammenphantasiert wird: