Gesundheitsausschuss der AfD Schleswig-Holstein fordert besseren Schutz vor Gewaltangriffen
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- Kategorie: Schleswig-Holstein
- Erstellt: Freitag, 24. August 2018 11:34
Pressemitteilung des Landesfachausschuss 8 (Gesundheits- und Pflegepolitik)
Angesichts der brutalen Ermordung eines Arztes in Offenburg durch einen ausländischen Messermann fordert der Gesundheitsfachausschuss der AfD in Schleswig-Holstein die Ärztekammern, Zahnärztekammern und Psychotherapeutenkammern im Lande auf, sich eindringlich bei den politischen Entscheidungsträgern dafür einzusetzen, ihre Mitglieder und deren Angestellte in den Straftatbestand „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte §114 StGB“ aufzunehmen.
Nach dem aktuellen Gesetz haben Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungsdienstangestellte ein höheres Strafmaß erhalten. Ärzte, Zahnärzte und medizinisches Personal wurden dabei außer Acht gelassen. Bei der zunehmenden Gewalt gegen Ärzte und medizinisches Personal handelt es sich nicht um bedauerliche Einzelfälle, sondern auch um das Ergebnis der fehlgeleiteten Politik der Altparteien bei der illegalen Masseneinwanderung.