Nach Hausdurchsuchung bei Bayerns AfD-Chef Bystron: Landgericht München erklärt Durchsuchungsbeschluß als rechtswidrig – Urteil auch in Kiel zu erwarten
Am 20. Juli 2017 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag die Immunität des AfD-Landtagsabgeordneten und Parlamentarischen Geschäftsführers Volker Schnurrbusch aufgehoben – auf Antrag der Kieler Staatsanwaltschaft. Die Durchsuchung von Schnurrbuschs AfD-Büro sowie seiner Privatwohnung waren ermöglicht, die Beschlagnahmung elektronischer Geräte die Folge.
Der Anlaß: Anfang des Jahres soll auf der Facebook-Seite der AfD Schleswig-Holstein ein von Bayerns AfD-Chef Petr Bystron übernommener Beitrag geschaltet worden sein, der die linksextreme Antifa mit der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) verglich und für diesen Vergleich auch das verfassungsfeindliche (also verbotene) Symbol der SA verwendete.
Monate gingen ins Land, bis sich die Staatsanwaltschaften in München und Kiel veranlaßt sahen, in einer konzertierten Aktion gegen Bystron und Schnurrbusch, der für die Facebook-Seite der AfD Schleswig-Holstein verantwortlich zeichnete, vorzugehen.
Zu diesem Sachverhalt bezieht die schleswig-holsteinische AfD-Landesvorsitzende Doris v. Sayn-Wittgenstein ausführlich Stellung:
„Besonders brisant: für diese überzogenen Maßnahmen der Staatsanwaltschaft mußte der Schleswig-Holsteinische Landtag seine Sitzung für 90 Minuten unterbrechen. Eine Maßnahme wohlbemerkt, deren Rechtmäßigkeit im Falle des bayerischen AfD-Vorsitzenden nun aktuell nach einer Beschwerde Bystrons vom Landgericht München I in Zweifel gezogen wurde: die Richter des LG München I stuften den Durchsuchungsbeschluß gegen ihn als rechtswidrig ein.
Ich rechne fest damit, daß auch die Gerichte hier in Kiel die staatsanwaltliche Aktion als rechtswidrig beurteilen werden. Wenn dies geschieht, muß es personelle Konsequenzen geben. Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat, behördlicher Willkür muß Einhalt geboten werden.
Es ist vor diesem Hintergrund mehr als grotesk, daß der Kieler Oberstaatsanwalt Axel Bieler am 21. Juli 2017 gegenüber den ‚Kieler Nachrichten‘ sagte: ‚Wenn jetzt der Eindruck erweckt wird, wir machen hier ein Riesen-Tamtam, dann ist dies schlicht der Tatsache geschuldet, daß wir eine Verfassung haben.‘
Herrn Oberstaatsanwalt Bieler sei ins Stammbuch geschrieben, daß es eben jenes Grundgesetz ist, das auch die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger schützt. Hausdurchsuchungen sowie Beschlagnahmen stellen einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen dar. Die Entscheidung des Landgericht München I belegt: Hier wurde masslos überzogen.
Da Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind, stellt sich die Frage, wer diesen überzogenen Akt gesteuert hat. Die AfD tritt schon lange für weisungsunabhängige Staatsanwaltschaften ein.