Am 28. Juli 2017 veröffentlichte das Innenministerium Schleswig-Holsteins einen Erlaß, der „Flüchtlingen“ auch bei noch laufendem Asylverfahren, erlaubt, zur Arbeitsplatzaufnahme einen Antrag auf „landesinterne Umverteilung zu stellen“. Bei Vorstellung des Erlasses verkündete Innenminister Grote: „Integration klappt am besten über Ausbildung und Arbeit. Deshalb darf es nicht länger sein, daß Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive ein Job- oder Studienangebot ausschlagen müssen, weil ihre Unterkunft zu weit weg ist.“
Doris v. Sayn-Wittgenstein: Der CDU-Minister vernebelt hier die Begriffe
Zu den Aussagen von Innenminister Grote stellt die AfD-Landesvorsitzende Doris v. Sayn-Wittgenstein klar: „Der CDU-Minister vernebelt hier die Begriffe: die Gesetzgebung sieht in erster Linie die Integration von Zuwanderern vor, nicht die von Asylbewerbern. In Paragraph 43 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist klar geregelt, daß nur ‚die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern‘ anzustreben ist.“
Im Gegensatz zur regulären Zuwanderung läuft eine Integration von „Flüchtlingen“ dem Prinzip der Asylgewährung nämlich zuwider, das vorsieht, nach Wegfall des Asylgrunds auch den Aufenthaltstitel obsolet werden zu lassen.
„Doch lieber bedient sich der CDU-Innenminister den altbekannten Tricks der Asyl-Lobby. Mit dem nun ergangenen Erlaß wird nämlich geduldeten Asylbewerbern gemäß § 25b AufenthG die Hintertür geöffnet, um dauerhaft im Land zu bleiben“, kritisiert die AfD-Landesvorsitzende Doris v. Sayn-Wittgenstein.