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Wer braucht keine Maske zu tragen?

Details
Kategorie: Schleswig-Holstein
Erstellt: Samstag, 22. August 2020 23:00

coronavirus 4914028 640Der Unmut in der Bevölkerung über die aktuelle gesetzliche Bestimmung, in geschlossenen öffentlichen Räumen eine Mund-Nase-Maske zu tragen, ist groß. Der Vorsitzende der AfD-Kreistagsfraktion im Herzogtum-Lauenburg, Dr. Holger Stienen, hat sich Gedanken dazu gemacht, und recherchiert, welche Personengruppen eigentlich keine Maske tragen müssten- und es sogar nicht tun sollten:

In den Corona-Verordnungen der Bundesländer finden sich im § 5 (bzw. 7), Abs. 2 Ausnahmen von der Vorschrift, eine Maske zu tragen. Hierunter fällt eine Vielzahl von Personen, insbesondere solche mit Atemproblemen wie z.B. Asthma, Apnoe, Verengung der Atemwege usw., aber auch solche mit Herz- Kreislauf- Problemen, Durchblutungsstörungen etc. Idealerweise ist diese Beeinträchtigung dokumentiert, z. B. durch einen Behindertenausweis und den entsprechenden Vermerk im dazugehörigen Anschreiben des Untersuchungsamtes. Selbst solche Vermerke wollen Kontrolleure in Bahnen und Bussen oder Wachpersonal in den Geschäften oft nicht anerkennen, da sie ungeschult sind.

Auch ein ärztliches Attest, allein oder zusätzlich, hilft enorm, oder eine Bestätigung der Coronastelle des Kreisgesundheitsamtes. In diversen Fällen mussten sich Geschäftsführungen bei Personen, die nicht in die Geschäfte gelassen wurden, sogar öffentlich und in der Presse für ihre Ignoranz entschuldigen. Die Verwaltungen weigern sich aber ausdrücklich und nachweislich, auf diese Ausnahmen hinzuweisen. Der betroffene Personenkreis macht ca. 15% der Bevölkerung aus.

Andere Änderungen und insbesondere Verschärfungen, werden hingegen laufend in die Medien gegeben. Kurioserweise ist ein ärztliches Attest jedoch weder vorgeschrieben noch nötig. Rechtlich reicht die sogenannte „Glaubhaftmachung“ aus, d.h., die Erklärung des Betroffenen, dass er an einer dieser Erkrankungen leidet. Öffentliche Läden, insbesondere solche, die der Grundversorgung dienen, unterliegen wie etwa Behörden nicht den gesetzlichen Hausrechtsbestimmungen und müssen allen Menschen gleichermaßen offenstehen.

Masken sind ein Problem, nicht nur in dieser Gruppe, wie eine Studie der Technischen Universität München von 2005 zeigte. Das ausgeatmete CO2 wird zurückgehalten und wieder eingeatmet und der Blutsauerstoffgehalt sinkt dabei beständig ab, was bis zur Ohnmacht und Hirn- und Organschädigungen führen kann. Masken sollten unbedingt nie länger als 30 Minuten getragen werden und danach muss sich der Körper ebenso lange ohne Maske erholen. Masken sind zudem Brutstätten für viele auch pathogene Bakterien- und Pilzarten, die zu Magen- Darm- Infektionen, Bronchitis, Mandelentzündungen, bakterieller Lungenentzündung, Entzündungen der Haut usw. führen können.

- Dr. rer. nat. Holger Stienen

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